Massnahmen

Die nachfolgenden Listen zeigen eine Übersicht der Massnahmen und der Massnahmenpriorisierung für die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsmassnahmen des Agglomerationsprogramms der 4. Generation. Angedachte C-Massnahmen sind nicht in eigenen Massnahmenblättern dargestellt, da dies gemäss RPAV nicht erfordert ist. Sie stellen einen langfristigen Bedarf dar und sind damit nicht im Zeitraum des Agglomerationsprogramms 4. Generation baureif.


Die Massnahmen sind kongruent mit den Massnahmen des kantonalen Richtplanes. Die Anpassung des kantonalen Richtplans an das RPG 1 wurde 2017 genehmigt.