Die Agglomerationsprogramme sind ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes. Sie streben eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an.

 

Das Agglomerationsprogramm soll gemeindeübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomeration verbessern und die Verkehrs- und Siedlungs-entwicklung koordinieren. Dazu legen die Trägerschaften das Zukunftsbild für die Agglomerationsentwicklung fest und erarbeiten entsprechende Strategien und Massnahmen. Die Massnahmen sind zeitlich zu priorisieren. Mit dem Agglomerationsprogramm stellen die Trägerschaften einen Antrag auf Bundesbeiträge für ihre Verkehrsinfrastrukturen. Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme und fasst die Ergebnisse in Prüfberichten zusammen. In der Regel unterliegen die Agglomerationsprogramme einem Vierjahreszyklus. Die erste Generation startete 2007. Die dritte Generation Agglomerationsprogramme wurde bis Ende 2016 beim Bund eingereicht und 2017/2018 vom Bund bewertet. Am 14. September 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss verabschiedet. Die definitive Zusicherung der Mittel erfolgte mit einem Beschluss des Bundes-parlaments im Sommer 2019. Die vierte Generation Agglomerationsprogramme wird momentan durch die Trägerschaften erarbeitet und dem Bund bis am 15. Juni 2021 zur Prüfung eingereicht.

 

Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung